You are currently viewing Startrecht bei Unterschreitung der Mannschafts-Mindeststärke

Startrecht bei Unterschreitung der Mannschafts-Mindeststärke

Sollte eine Mannschaft an einem Spieltag coronabedingt nicht mit der Mindeststärke antreten können, wird wie folgt verfahren.

Eine Mannschaft kann – nach begründeten Antrag und mit Nachweis eines oder mehrerer positiven Corona-PCR-Tests beim Staffelleiter, der Platzturnierleitung vor Ort (sofern kein Staffelleiter vorhanden) oder beim NBV-Sport-wart (hier bis 24 Stunden vor Spielbeginn) – auch unterbesetzt starten.

Ein Start als Mannschaft ist dann jedoch nur möglich, wenn die Mannschafts-Mindeststärke der jeweiligen Liga-Zugehörigkeit maximal um einen/eine Spieler/In unterschritten wird

  • Verbands-, Landes- und Bezirksliga 4 statt 5 Spieler/Innen
  • Kreisliga 3 statt 4 Spieler/Innen

und das Potential ALLER eines Vereins aktiv gemeldeten SpielerInnen vollständig ausgeschöpft ist.Für das fehlende Ergebnis eines/einer Spielers/In wird das schlechteste gespielte Rundenergebnis der verbleibenden Mannschaftsspieler/Innen plus 2 Schläge gewertet.

Sollte die Mannschafts-Mindeststärke um mehr als einen/eine Spieler/In unterschritten werden ist die Mannschaft nicht startberechtigt und wird gem. Pkt. 7 der Ausschreibung gewertet. Bei entsprechendem Nachweis entfällt eine Strafe gem. Pkt. 9.7 der Ausschreibung.

Mit sportlichen Grüßen

Burkhard Waptis

Sportwart im NBV