Corona-Regelung für die WDM der NBV Kombi-Ligen und die WDKM
NBV Spieljahr 2022 Corona-Regelung für die WDM der NBV Kombi-Ligen und die WDKM
Der NBV ist verantwortlich dafür, die Sicherung und Wahrung der Gesundheit der teilnehmenden Aktiven während des von ihm organisierten Spielbetriebs (WDM der Kombiligen und WDKM) zu gewährleisten.
Der NBV möchte nicht wie 2020 und 2021 den Spielbetrieb absagen, sondern das Spieljahr 2022 mit allen derzeit zur Verfügung stehenden Möglichkeiten erfolgreich durchführen.
Der NBV-Sportausschuss hat daher festgelegt, dass auf den zu bespielenden Minigolfanlagen der dem NBV angeschlossenen Vereine zur Vermeidung der weiteren Verbreitung der Corona-Pandemie der
2G-PLUS Standard
für den Spielbetrieb sowie dem Trainingsbetrieb unmittelbar vor den Maßnahmen gilt.
Die ausrichtenden Vereine sind bis auf Weiteres angehalten, dafür zu sorgen, dass nur Aktive am Spielbetrieb teilnehmen, die diesem Standard entsprechen und diese Berechtigungen auch im Rahmen gültiger Datenschutz-verordnungen zu prüfen und zu dokumentieren.
Hierbei werden die ausrichtenden Vereine von den Staffelleitern (sofern vorhanden, bei der WDM der NBV-Kombiligen) bzw. einem NBV-Bevollmächtigen (WDKM) vor Ort unterstützt.
Mögliche, weiterführende kommunale Vorgaben sind von den ausrichtenden Vereinen zu berücksichtigen.
Wir sind davon überzeugt, dass die große Mehrheit unserer Vereine und Aktiven diese Maßnahme mitträgt.
Teilnahmewillige Aktive, deren Berechtigungsstatus noch nicht den Vorgaben entspricht, haben noch bis zum Beginn des Spielbetriebes die Möglichkeit, Diesen zu Erreichen.
Aktualisierungen und weitere Hinweise sowie unterstützende Angaben zur Umsetzung der Regelung folgen.
Wann entfällt im Sport bei 2G-PLUS die zusätzliche Testpflicht?
Wann besteht weiter eine Testpflicht?
Bei der „2G+ -Regelung“ erhalten ausschließlich geimpfte oder genesene Personen oder diesen gleichgestellte Personen (siehe „Gleichgestellte Personen“) Zutritt und Teilnahmeberechtigung, wenn sie zusätzlich über einen aktuellen negativen Testnachweis verfügen (siehe „Testpflicht“).
Ausnahmen für Minderjährige
Kinder bis 12 Jahre und 3 Monaten gelten als geimpft (siehe „Gleichgestellte Personen“) und benötigen auch keinen zusätzlichen Testnachweis.
- Ältere Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, die geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind, benötigen – trotz der 2G+-Regelung – keinen zusätzlichen negativen Testnachweis.
- Ältere Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, die nicht geimpfte, genesene oder diesen gleich-gestellte Personen sind, dürfen (bis zu einer Höchstanzahl von 25) – trotz der 2G+-Regelung – ebenfalls anwesend sein bzw. teilnehmen, wenn sie einen aktuellen negativen Testnachweis vorweisen können.
Ausnahmen von der zusätzlichen Testpflicht
Die für geimpfte oder genesene volljährige Personen angeordnete Testpflicht entfällt für Personen, die
- bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben (insgesamt drei Impfungen erforderlich (auch bei jeglicher Kombination mit COVID-19 Vaccine Janssen (Johnson & Johnson)),
- frisch geimpft (ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung bis zum 90. Tag nach der Impfung); auch bei COVID-19 Vaccine Janssen (Johnson & Johnson) sind 2 (zwei)Impfungen erforderlich,
- frisch genesen sind (ab dem 28. Tag bis zum 90. Tag ab dem Datum der Abnahme des positiven Tests) oder
- geimpfte Genesene (Geimpfte mit einer Durchbruchsinfektion oder Genesene, die eine Impfung im Anschluss an die Erkrankung erhalten haben)
sind.
Geimpften und genesenen Personen gleichgestellt sind:
- Kinder im Alter von einschließlich 12 Jahre und drei Monate sowie
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, mit der Maßgabe, dass dies durch eine ärztliche Bescheinigung glaubhaft zu machen ist, aus der sich mindestens nachvollziehbar ergeben muss, auf welcher Grundlage die ärztliche Diagnose gestellt wurde, und die zusätzlich über einen aktuellen Testnachweis verfügen. Die gleichgestellten Personen werden in der Corona- Bekämpfungsverordnung genauso behandelt wie geimpfte und genesene Personen.