Bei Veröffentlichung der Vorgehensweise bei weiterer Einschränkung in der Corona-Pandemie Mitte Februar lag die Hoffnung vor Allem darauf, dass wir früher als im vergangenen Jahr wieder unseren Sport ausüben können. Leider hat sich die Pandemie seither in die andere Richtung entwickelt und der Amateursport ist nach wie vor gemäß Corona-Schutzverordnung NRW nicht zulässig (ohne Enddatum).
Daher hat der Sportausschuss / VA-L entschieden, den zweiten Schritt der Vorgehensweise (Spieltage neu planen an den terminierten Wochenenden ab 29.05.21) zu übergehen und den NBV Kombiliga-Spielbetrieb 2021 komplett abzusagen.
Folgende Fakten haben zu dieser Entscheidung geführt.
- Die Corona-Inzidenz steigt seit Wochen immer weiter an, bedingt auch durch Virus-Mutanten, die erst noch in den Griff zu bekommen sind. Es wird noch einige Zeit dauern, bis die Kurve abflacht, die Fallzahlen letztendlich sinken und schließlich einen Wert erreichen, in dem Amateursport wieder zulässig sein wird.
- Auch wenn der Punkt, dass Amateursport wieder zulässig ist, früher als gedacht erreicht sein wird, ist immer noch nicht gewährleistet, dass ein Spielbetrieb flächendeckend stattfinden kann. Selbst in der jetzigen Zeit, wo Training mit 2 Personen in einer Gruppe unter Einhaltung der Hygienevorschriften sowie entsprechendem Abstand gemäß Corona-Schutzverordnung NRW möglich ist, gibt es Kommunen, die das nicht zulassen.
- Die Impfungen gegen Corona gehen nur schleppend voran. Aktuell sind in NRW die 77-/78-Jährigen aufgerufen, einen Impftermin zu vereinbaren. In einigen Kommunen sind die über 80-Jährigen noch nicht alle geimpft. Ca. 60 % der am Spielbetrieb teilnehmenden Spielerinnen und Spieler sind in einem Alter 65+. Viele haben Angst, sich mit Corona zu infizieren und möchten erst dann wieder zum Schläger greifen, wenn sie geimpft sind. Dies würde zur Folge haben, dass Mannschaften an den Spieltagen nicht vollständig antreten können.
Sollte im Sommer das Leben wieder in Richtung Normalität gehen, besteht für alle Vereine die Möglichkeit, an den Wochenenden Pokalturniere auszurichten. Hier kann dann jede Spielerin / jeder Spieler selber entscheiden, ob und wann sie / er wieder „zum Schläger greifen“ möchte.
Die Ligazugehörigkeit der Mannschaften bleibt 2022 erhalten. Die Staffeln werden neu eingeteilt, da es in den Vereinen personelle Veränderungen gegeben hat und auch noch geben wird. Sollten die Staffeln der Bezirks-, Landes- und Verbandsliga nach Meldeschluss nicht komplett besetzt werden können. wird nicht von unten nach oben aufgefüllt.
Eine neue Meldung der Mannschaften ist erforderlich. Der Meldeschluss für den NBV-Kombiliga-Spielbetrieb 2022 ist der 12.09.2021. Eine entspreche Mail mit Meldeformular und neuer Ausschreibung wird zeitnah zu diesem Meldeschluss an die Vereine versendet. Die bereits für den Spielbetrieb 2020 bezahlten Startgebühren werden auch für den Spielbetrieb 2022 angerechnet.
Im NBV-Kombiliga-Spielbetrieb 2022 werden erstmals Spielgemeinschaften zugelassen. Die Voraussetzungen hierfür werden in der neuen Ausschreibung geregelt. Wer die Voraussetzungen für Spielgemeinschaften vorab erfahren möchte kann sich gerne bei mir melden.
Verbunden mit der Hoffnung, dass wir alle gesund bleiben bzw. werden und bis ins Jahr 2022 hinein die Entwicklung deutlich in Richtung Normalität geht, damit Minigolf dann wieder richtig Spaß machen kann, verbleibe ich
Mit sportlichen Grüßen
Burkhard Waptis
Sportwart im NBV